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Richtlinien der DB


Nachweise der DB

Prüfungsvorbereitung



Unsere Seite wird zurzeit überarbeitet!


Leider stehen noch nicht alle Inhalte uneingeschränkt zur Verfügung.


Wir bedanken uns für Ihr  Verständnis und freuen uns Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

Ausbildung zum Sicherungsaufsicht:


Ausbildungslänge:


Allgemeine Informationen zu unseren Lehrgängen:


Der Lehrgangsteilnehmer wird auf die Tätigkeit als Sicherungsaufsicht gem. der Funktionsausbildung 046.2131 vorbereitet. Nach der Ausbildung legt der Teilnehmer eine Prüfung vor einer bestellten Prüfungskommission ab.


Um zur Ausbildung zugelassen zu werden, müssen die unten stehenden Voraussetzungen laut Ausbildungsrichtlinie erfüllt und im entsprechenden Vordruck "Nachweis der Voraussetzungen" dokumentiert sein. Ggf. sind zusätzlich belegende Einzelnachweise in Kopie beizufügen (vgl. Hinweis auf dem Vordruck). Der vollständig ausgefüllte Vordruck ist zusammen mit den Einzelnachweisen am ersten Trainingstag dem Trainer zu übergeben. Es ist jeweils das aktuelle Nachweisformular der entsprechenden Ausbildungsrichtlinie zu nutzen (siehe verlinkte Liste im Intranet DB Training).



Diese Themen werden behandelt:


• Aufgaben der Sicherungsaufsicht

• Einsatz auf Gleisbaustellen der DB AG

• Signale und deren Bedeutung

• Verhalten in Gefahrensituationen

• Planung und Durchführung von Sicherungsmaßnahmen

• Umgang mit Stressfaktoren

• Bedienung von Warnmitteln und technischen Einrichtungen im praktischen Einsatz



Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung gem. der Richtlinie 132.0118:


• Mindestalter 21 Jahre

• Verkehrsmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung gem. Handbuch 10700

    (Tauglichkeit der Sicherungsaufsicht)

Eine Tätigkeit von mind. 80 Schichten als Sicherungsposten oder Bediener AWS und

• Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.



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