Ausbildung zum Selbstsicherer:
• Ausbildungslänge: 3 Tage a 8 Stunden + 1 Tag mündliche Prüfung durch die DB Netz AG
Allgemeine Informationen zu unseren Lehrgängen:
Der Lehrgangsteilnehmer wird auf die Tätigkeit als Selbstsicherer gem. der Funktionsausbildung 046.2131 vorbereitet. Nach der Ausbildung legt der Teilnehmer eine Prüfung vor einer bestellten Prüfungskommission ab.
Mit bestandener Prüfung darf der Selbstsicherer selbständig Arbeiten im Gleis ausführen oder die Sicherung von bis zu drei Personen im Gleisbereich übernehmen.
Um zur Ausbildung zugelassen zu werden, müssen die unten stehenden Voraussetzungen laut Ausbildungsrichtlinie erfüllt und im entsprechenden Vordruck "Nachweis der Voraussetzungen" dokumentiert sein. Ggf. sind zusätzlich belegende Einzelnachweise in Kopie beizufügen (vgl. Hinweis auf dem Vordruck). Der vollständig ausgefüllte Vordruck ist zusammen mit den Einzelnachweisen am ersten Trainingstag dem Trainer zu übergeben. Es ist jeweils das aktuelle Nachweisformular der entsprechenden Ausbildungsrichtlinie zu nutzen (siehe verlinkte Liste im Intranet DB Training).
Zielgruppe :
Beschäftigte, die als Alleinarbeiter oder als Gruppe von max. 3 Personen im Gleisbereich unter Selbstsicherung ausführen.
Diese Themen werden behandelt:
• Aufgaben und Verantwortung des Selbstsicherers
• Sicherheitsbewusstes Verhalten im Gleis
• Betriebliche Begriffe
• Planung und Durchführung von Sicherungsmaßnahmen unter Selbstsicherung
• Signale und deren Bedeutung
• Verhalten in Gefahrensituationen
• Bedienung für Arbeiten unter Selbstsicherung
Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung gem. der Richtlinie 132.0118:
• Mindestalter 21 Jahre
• Verkehrsmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung gem. Handbuch 10700
(Tauglichkeit der Sicherungsaufsicht)
• Eine Tätigkeit von mind. 80 Schichten als Sicherungsposten oder Bediener AWS und
• Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.