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Richtlinien der DB


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Prüfungsvorbereitung



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Ausbildung zum Zugführer und Rangierbegleiter im Rahmen von Baumaßnahmen:


• Ausbildungslänge:  11 Tage + 5 Tage im eigenen Unternehmen


Allgemeine Informationen zu unseren Lehrgängen:


Der Lehrgangsteilnehmer wird auf die Tätigkeit als Zugführer und Rangierbegleiter im Rahmen von Baumaßnahmen. Nach der Ausbildung und der Praxis im eigenen Unternehmen legt der Teilnehmer eine Prüfung vor einer bestellten Prüfungskommission ab.

Mit bestandener Prüfung darf der Zugführer und Rangierbegleiter im Rahmen von Baumaßnahmen (Zf/RbBau) den Triebfahrzeugführer (Tf) bei der Durchführung von Zug- oder Rangierfahrten unterstützen.


Um zur Ausbildung zugelassen zu werden, müssen die unten stehenden Voraussetzungen laut Ausbildungsrichtlinie erfüllt und im entsprechenden Vordruck "Nachweis der Voraussetzungen" dokumentiert sein. Ggf. sind zusätzlich belegende Einzelnachweise in Kopie beizufügen (vgl. Hinweis auf dem Vordruck). Der vollständig ausgefüllte Vordruck ist zusammen mit den Einzelnachweisen am ersten Trainingstag dem Trainer zu übergeben. Es ist jeweils das aktuelle Nachweisformular der entsprechenden Ausbildungsrichtlinie zu nutzen (siehe verlinkte Liste im Intranet DB Training).


Zielgruppe :


Mitarbeiter der DB Netz AG und Konzern externe Firmen, die eine Funktion als Zugführer und Rangierbegleiter im Rahmen von Baumaßnahmen übernehmen.



Diese Themen werden behandelt:


•Einführung in den Bahnbetrieb

•Grundlagen Rangieren

•Rangierarbeiten ausführen

•EOW bedienen

•Rangierfunk

•Züge bilden

•Bremszettel und Wagenliste

•Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten

•Fahrzeugbewegungen vorbereiten und durchführen




Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung gem. der Richtlinie  046.2541:


• Sie haben bereits die Ausbildung zum Bremsprobeberechtigten absolviert.

• Mindestalter 21 Jahre

• Verkehrsmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung gem. Handbuch 10700

    (Tauglichkeit der Sicherungsaufsicht)

• Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.