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Richtlinien der DB


Nachweise der DB

Prüfungsvorbereitung



Unsere Seite wird zurzeit überarbeitet!


Leider stehen noch nicht alle Inhalte uneingeschränkt zur Verfügung.


Wir bedanken uns für Ihr  Verständnis und freuen uns Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

Ausbildung zur Bahnsteigpflegekraft:


• Ausbildungslänge: 1 Tag a 8 Stunden


Allgemeine Informationen zu unseren Lehrgängen:


Der Lehrgangsteilnehmer wird auf die Tätigkeit als Bahnsteigpflegekraft gem. der Funktionsausbildung 046.2732 vorbereitet. Nach der Ausbildung legt der Teilnehmer eine Prüfung vor einer bestellten Prüfungskommission ab.

Nach bestandener Prüfung dürfen Bahnsteigpflegearbeiten im Gleisbereich unter dem Schutz von Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden.  


Um zur Ausbildung zugelassen zu werden, müssen die unten stehenden Voraussetzungen laut Ausbildungsrichtlinie erfüllt und im entsprechenden Vordruck "Nachweis der Voraussetzungen" dokumentiert sein. Ggf. sind zusätzlich belegende Einzelnachweise in Kopie beizufügen (vgl. Hinweis auf dem Vordruck). Der vollständig ausgefüllte Vordruck ist zusammen mit den Einzelnachweisen am ersten Trainingstag dem Trainer zu übergeben. Es ist jeweils das aktuelle Nachweisformular der entsprechenden Ausbildungsrichtlinie zu nutzen (siehe verlinkte Liste im Intranet DB Training).


Aufgabenbereich:


• Pflege und Reinigung von Bahnsteigen

• Winterdienst im Bahnsteigbereich


Diese Themen werden behandelt:


• Grundsätze des Fahrdienstes

• Der Bahnsteig und sein Umfeld

• Einschätzung der Geschwindigkeit von Zügen

• Bedienung und Handhabung von Kommunikationsmitteln

• Richtiges Verhalten bei drohender Gefahr

• Praktische Umsetzung der Maßnahmen aus dem Sicherungsplan



Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung gem. der Richtlinie 132.0118:


• Mindestalter 21 Jahre

• Verkehrsmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung gem. Handbuch 10700

• Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.



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